Der Deichverband Kleve-Landesgrenze ist ein Wasser- und Bodenverband im Sinne des Wasserverbandsgesetzes (WVG). Der Verband ist eine öffentlichrechtliche Körperschaft. Er dient dem öffentlichen Interesse und dem Nutzen seiner Mitglieder. Er verwaltet sich selbst im Rahmen der Gesetze. Aufsichtsbehörde ist die Bezirksregierung Düsseldorf.
Der Deichverband ist ein Oberverband im Sinne von § 72 WVG
Das Verbandsgebiet umfasst 10.145 ha. Mitglieder des Deichverbandes sind die Deichschau Kranenburg, Deichschau Düffelt und die Deichschau Rindern. Das kanalisierte seitliche Einzugsgebiet umfasst 342 ha.
Erbentag (Verbandsausschuss):
- bestehend aus 15 ehrenamtlichen Mitgliedern
- fünf Deichschaumitglieder aus der Deichschau Kranenburg
- fünf Deichschaumitglieder aus der Deichschau Düffelt
- fünf Deichschaumitglieder aus
der Deichschau Rindern
Ersatzmitglieder, je zwei listenmäßige Vertreter je Deichschau
[Die Wahl erfolgt durch die jeweilige Deichschau]
Deichstuhl (Vorstand):
Verbandsdeichgraf, Stellvertretender Verbandsdeichgraf,
und sechs weitere Mitglieder (Heimräte, je zwei aus den drei Deichschauen)
[Die Wahl erfolgt durch den Erbentag]
Verbandsdeichgraf:
Er führt die Geschäfte des Verbandes.
Die Amtszeit der Organe beträgt 5 Jahre, sie endete z.B. am 30. März 2022