Der Verband hat satzungsgemäß (§2) folgende Aufgaben:
- Schutz von Grundstücken vor Hochwasser einschließlich notwendiger Maßnahmen im Deichvorland (Hochwasserschutz).
- Technische Maßnahmen zur Bewirtschaftung der oberirdischen Gewässer (Schöpfwerke usw.).
- Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anlagen und Gewässern zum Schutz des Naturhaushalts, des Bodens und für die Landschaftsplege.
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft und Fortentwicklung von Gewässer-, Boden- und Naturschutz.